Evaluation & Forschung
Unsere Aufgabe
Das ZHQ möchte zu einer hochschulweit gelebten Qualitäts- und Gesprächskultur beitragen, indem es
- Lehrende in der Selbstevaluation ihrer Lehre unterstützt und standardisierte Verfahren und Instrumente bereithält,
- Evaluationsbeauftragte und Hochschulleitung in den hierauf abgestimmten Prozessen der Qualitätssicherung und Steuerung von strukturellen und curricularen Reformmaßnahmen begleitet,
- Evaluationsergebnisse und eigene Studien zur evidenzbasierten Entscheidungsfindung aufbereitet,
- Vertraulichkeit, Zweckmäßigkeit und einfache Handhabung als zentrale Maßstäbe in der Evaluation sicherstellt.
Ansprechpartner:innen
Jörg Jörissen M.A. | Dipl. Soz.-Päd.
Evaluationsbeauftragter der FH Aachen
+49 (0)241.6009 51822
joerissen@fh-aachen.de
Finden Sie hier die Mitglieder der Zentralen Evaluationskommission und Evaluationsbeauftragten der Fachbereiche.
Evaluationsbeauftragter der FH Aachen
+49 (0)241.6009 51822
joerissen@fh-aachen.de
Finden Sie hier die Mitglieder der Zentralen Evaluationskommission und Evaluationsbeauftragten der Fachbereiche.
Unsere Leistungen
Aktuelle Blogbeiträge aus unserem Team zu Themen rund um die Evaluation von Studium und Lehre finden Sie auf den Blog-Seiten des ZHQ.
Evaluation von Lehrveranstaltungen
Erfahren Sie mehr zu den Prinzipien, regelmäßigen Verfahren und Möglichkeiten, Ihre Lehrveranstaltungen mit modularisierten Fragebögen oder qualitativen Methoden (u.a. TAP) zu evaluieren.
Erfahren Sie mehr zu den Prinzipien, regelmäßigen Verfahren und Möglichkeiten, Ihre Lehrveranstaltungen mit modularisierten Fragebögen oder qualitativen Methoden (u.a. TAP) zu evaluieren.
Evaluation von Studiengängen
Zur Weiterentwicklung Ihrer Studiengänge stehen standardisierte Verfahren der regelmäßig vorgesehenen Internen Evaluation (Studierenden- & Lehrendenbefragung, Fokusgruppen etc.) oder weitere Instrumente nach Bedarf zur Verfügung.
Zur Weiterentwicklung Ihrer Studiengänge stehen standardisierte Verfahren der regelmäßig vorgesehenen Internen Evaluation (Studierenden- & Lehrendenbefragung, Fokusgruppen etc.) oder weitere Instrumente nach Bedarf zur Verfügung.
Absolvent:innenstudien (KOAB)
Die FH Aachen beteiligt sich jährlich am Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB). Erfahren Sie näheres zu Projekt, Instrument und Ergebnisaufbereitung für Studiengangs-, Fachbereichs- und Hochschulleitung.
Die FH Aachen beteiligt sich jährlich am Kooperationsprojekt Absolvent:innenstudien (KOAB). Erfahren Sie näheres zu Projekt, Instrument und Ergebnisaufbereitung für Studiengangs-, Fachbereichs- und Hochschulleitung.
Studie zu Studienabbruch & Hochschulwechsel
Erfahren Sie, warum die FH Aachen für die Qualitätsentwicklung ihrer Studiengänge eine eigene Studie durchgeführt hat.
Erfahren Sie, warum die FH Aachen für die Qualitätsentwicklung ihrer Studiengänge eine eigene Studie durchgeführt hat.
Wissenschaftliche Beiträge des ZHQ
Das ZHQ beteiligt sich mit eigenen Beiträgen am wissenschaftlichen Diskurs rund um Lehr-, Lern- und Hochschulforschung.
Das ZHQ beteiligt sich mit eigenen Beiträgen am wissenschaftlichen Diskurs rund um Lehr-, Lern- und Hochschulforschung.
Datenschutz & Rechtliche Grundlagen
Die FH Aachen führt regelmäßig Umfragen zum Zwecke der Qualitätsentwicklung von Studium und Lehre durch, wie sie im Hochschulgesetz vorgesehen und durch die Evaluationsordnung geregelt sind. Berücksichtigt werden hierbei insbesondere Datenschutzbestimmungen und professionelle Standards.
Datenschutzerklärungen der FH gemäß EU-DSGVO
Nähere Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge einzelner Umfragen finden Sie in den folgenden Datenschutzerklärungen (gemäß Art. 13 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)):
Evaluationsordnung der FH Aachen
Die Evaluationsordnung beschreibt den rechtlichen Rahmen und regelt die standardisierten Verfahren (Lehrveranstaltungs- & Studiengangsevaluation) und verantwortlichen Strukturen (z.B. Evaluationskommissionen) zur Evaluation von Studium und Lehre an der FH Aachen.
Systemakkreditierung und das QM-System der FH Aachen
An die interne Evaluation von Fachbereich und Studiengängen schließt zweijährig ein Gespräch mit dem Rektorat (Qualitätsdialog) sowie je Studiengang alle acht Jahre ein Verfahren der externen Begutachtung und internen Akkreditierung an. Dies bedeutet eine effiziente Abstimmung der Prozesse und eine Arbeitserleichterung durch Transparenz, ein strukturiertes Verfahren und zentrale Vorleistungen u.a. durch das ZHQ. Hier finden Sie die näheren Informationen zum QM-System für Studium und Lehre und zur Systemakkreditierung der FH Aachen.
Professionelle Standards für Evaluation (DeGEval)
Es gibt professionelle Standards für Evaluationen der Deutschen Gesellschaft für Evaluation (DeGEval), nach denen sich die Evaluation an der FH Aachen und die Arbeit des ZHQ richten. Im Einzelnen sind dies Nützlichkeit, Durchführbarkeit, Fairness und Genauigkeit.
Hochschulrahmengesetz | § 6
"Die Arbeit der Hochschulen in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags soll regelmäßig bewertet werden. Die Studierenden sind bei der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen. Die Ergebnisse der Bewertungen sollen veröffentlicht werden." | Link zum Hochschulrahmengesetzt §6
Gesetz über die Hochschulen des Landes NRW | §7, §8
§7 Qualitätssicherung durch Akkreditierung und Evaluation
(2) Zur Qualitätsentwicklung und -sicherung überprüfen und bewerten die Hochschulen regelmäßig die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Lehre und im Hinblick auf den Studienerfolg. Die Evaluationsverfahren regeln die Hochschulen in Ordnungen [...].
(4) Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule haben die Pflicht, an Akkreditierung und Evaluation im erforderlichen Umfang mitzuwirken.
§8 Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung
(5) Die Hochschulen dürfen personenbezogene Daten ihrer ehemaligen Mitglieder und Angehörigen nutzen, soweit dies zum Zwecke der Befragung im Rahmen der Qualitätssicherung und von Evaluationen nach § 7 Absatz 2 oder zur Pflege der Verbindung mit diesen Personen erforderlich ist und diese nicht widersprechen. [...]
(6) Im Übrigen gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften. | Link zum Hochschulgesetz NRW
(2) Zur Qualitätsentwicklung und -sicherung überprüfen und bewerten die Hochschulen regelmäßig die Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere im Bereich der Lehre und im Hinblick auf den Studienerfolg. Die Evaluationsverfahren regeln die Hochschulen in Ordnungen [...].
(4) Alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule haben die Pflicht, an Akkreditierung und Evaluation im erforderlichen Umfang mitzuwirken.
§8 Berichtswesen, Datenschutz, Datenverarbeitung
(5) Die Hochschulen dürfen personenbezogene Daten ihrer ehemaligen Mitglieder und Angehörigen nutzen, soweit dies zum Zwecke der Befragung im Rahmen der Qualitätssicherung und von Evaluationen nach § 7 Absatz 2 oder zur Pflege der Verbindung mit diesen Personen erforderlich ist und diese nicht widersprechen. [...]
(6) Im Übrigen gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften. | Link zum Hochschulgesetz NRW
Studienakkreditierungsverordnung NRW | §17, §18
Studienakkreditierungsverordnung (StudakVO) vom 25. Januar 2018
§ 17 Konzept des Qualitätsmanagementsystems (Ziele, Prozesse, Instrumente)
(1) Die Hochschule verfügt über ein Leitbild für die Lehre, das sich in den Curricula ihrer Studiengänge widerspiegelt. Das Qualitätsmanagementsystem folgt den Werten und Normen des Leitbildes für die Lehre und zielt darauf ab, die Studienqualität kontinuierlich zu verbessern. [...]
(2) Das Qualitätsmanagementsystem wurde unter Beteiligung der Mitgliedsgruppen der Hochschule und unter Einbeziehung externen Sachverstands erstellt. [...] Es beruht auf geschlossenen Regelkreisen, umfasst alle Leistungsbereiche der Hochschule, die für Studium und Lehre unmittelbar relevant sind und verfügt über eine angemessene und nachhaltige Ressourcenausstattung. [...]
§ 18 Maßnahmen zur Umsetzung des Qualitätsmanagementkonzepts
(1) Das Qualitätsmanagementsystem beinhaltet regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche durch interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis, Absolventinnen und Absolventen. Zeigt sich dabei Handlungsbedarf, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und umgesetzt.
(3) Die für die Umsetzung des Qualitätsmanagmentsystems erforderlichen Daten werden hochschulweit und regelmäßig erhoben.
(4) Die Hochschule dokumentiert die Bewertung der Studiengänge des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems unter Einschluss der Voten der externen Beteiligten und informiert Hochschulmitglieder, Öffentlichkeit, Träger und Sitzland regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen. [...] | StudAkVO NRW gesamt
§ 17 Konzept des Qualitätsmanagementsystems (Ziele, Prozesse, Instrumente)
(1) Die Hochschule verfügt über ein Leitbild für die Lehre, das sich in den Curricula ihrer Studiengänge widerspiegelt. Das Qualitätsmanagementsystem folgt den Werten und Normen des Leitbildes für die Lehre und zielt darauf ab, die Studienqualität kontinuierlich zu verbessern. [...]
(2) Das Qualitätsmanagementsystem wurde unter Beteiligung der Mitgliedsgruppen der Hochschule und unter Einbeziehung externen Sachverstands erstellt. [...] Es beruht auf geschlossenen Regelkreisen, umfasst alle Leistungsbereiche der Hochschule, die für Studium und Lehre unmittelbar relevant sind und verfügt über eine angemessene und nachhaltige Ressourcenausstattung. [...]
§ 18 Maßnahmen zur Umsetzung des Qualitätsmanagementkonzepts
(1) Das Qualitätsmanagementsystem beinhaltet regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche durch interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis, Absolventinnen und Absolventen. Zeigt sich dabei Handlungsbedarf, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und umgesetzt.
(3) Die für die Umsetzung des Qualitätsmanagmentsystems erforderlichen Daten werden hochschulweit und regelmäßig erhoben.
(4) Die Hochschule dokumentiert die Bewertung der Studiengänge des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems unter Einschluss der Voten der externen Beteiligten und informiert Hochschulmitglieder, Öffentlichkeit, Träger und Sitzland regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen. [...] | StudAkVO NRW gesamt
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