Digitale Barrierefreiheit - Quickguide für FH Aachen
Eine Seite – eine Übersicht, Verlinkungen in das Lernmodul
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Digitale Barrieren gemeinsam abbauen – Inklusion realisieren
Was sind digitale Behinderungen?
Digitalisierung trägt einerseits maßgeblich zum Abbau von Barrieren bei, andererseits entstehen viele neue digitale Barrieren.
Alle Menschen können auf Barrieren stoßen und Behinderung erleben.
Menschen mit Beeinträchtigungen werden durch abbaubare Barrieren behindert:
Alle Menschen können auf Barrieren stoßen und Behinderung erleben.
Menschen mit Beeinträchtigungen werden durch abbaubare Barrieren behindert:
- Menschen mit Sehbehinderung durch nicht (vor)lesbare Texte, durch Videos und Bilder ohne Beschreibung, durch zu geringe Farbkontraste
- Menschen mit Hörbehinderung durch Videos ohne Untertitelung, durch Audiobeiträge ohne Textalternativen
- Menschen mit Kognitionsbeeinträchtigung (Sprache, Aufmerksamkeit ...) durch komplexe (überfordernde) Inhaltsdarstellung
- Menschen mit Motorikbehinderungen durch schlechte Bedienbarkeit von Buttons, Eingabefeldern etc.
Was leistet die Hochschule und was kann jeder beitragen?
- Die FH Aachen trägt Sorge für die Barrierefreiheit ihrer Online-Dienste (Homepage, ILIAS, Dokumente ...).
- Am Seitenende aller Online-Dienste der FH Aachen finden Sie die "Info Barrierefreiheit".
- Eine Ansprechstelle für digitale Barrierefreiheit finden Sie im Hilfecenter: Barrierefreiheit (hilfecenter.fh-aachen.de).
- Informationen und Adressen zum Themengebiet Inklusion und Barrierefreiheit an der FH Aachen finden Sie auf der Seite: fh-aachen.de/hochschule/Inklusion
- Bei der Erstellung und Überarbeitung von digitalen Inhalten und Angeboten sollen alle Mitglieder der FH Aachen durch die Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen maßgeblich zum Abbau von Barrieren beitragen.
- Lehr- und Lernmaterialien müssen barrierefrei sein oder es muss eine gleichwertige barrierefreie Alternative angeboten werden.
Was kann ich zum Abbau von digitalen Behinderungen beitragen?
- Berücksichtigen Sie immer, dass die meisten Behinderungen oder Beeinträchtigungen für andere nicht erkennbar sind.
- Teilen Sie Ihren Studierenden mit, dass sie aufgrund einer Beeinträchtigung eine Unterstützung im Studium erhalten und Barrieren auch individuell durch einen Nachteilsausgleich vermindert werden können.
- Prüfen Sie Ihre Office- und PDF-Dokumente auf digitale Barrierefreiheit (z.B. mit den Prüfoptionen von Microsoft und Adobe).
- Gestalten Sie Ihre Lehr-/Lernmaterialien mit einer klaren Gliederung (z.B. die richtige Reihenfolge von Überschriften ermöglicht die Vorlesbarkeit für Screenreader.).
- Bieten Sie für alle inhaltsrelevanten Medien gleichwertige Alternativen für Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung an (Alt-Text, Untertitelung).
- Regen Sie Ihre Studierenden an, Ihnen Feedback zu den von Ihnen angebotenen digitalen Inhalten zu geben und gehen Sie darauf ein.
Lernmodul Digitale Barrierefreiheit
Inhalte
Barrieren erkennen: best2 Studie, Erfahrungsberichte von Studierenden, Zitate
Umsetzungspflichten: gesetzlicher Rahmen und Fristen der Umsetzung, Leitbild Lehre der FH Aachen, Hochschulrahmengesetz
Umsetzung: Wer und was?: Hochschule, Lehrende, Studierende
Verständlichkeit: Vielfalt der individuellen Wahrnehmung berücksichtigen
Textformatierung: Klare Gliederung – Vorlesbarkeit
Farbkontraste: FH Aachen Designfarben barrierefrei verwenden
Bilder-Grafiken: Alternativen für Sehbehinderte
Videos-Audio: Alternativen für Seh- und Hörbehinderte
Office-Dokumente: Word, Powerpoint & Co
Online-Meetings: Optionen bei der Nutzung von Webex
ILIAS Entwicklung: Informationen zu barrierfreien Stilvorlagen und der allgemeinen Systementwicklung
Nachteilsausgleich für Studierende bei Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Nachteilsausgleich im Studium ist existenziell für Studierende bei Behinderung oder chronischer Erkrankung.
- Voraussetzung ist ein individueller Antrag der betroffenen Studierenden.
- Die Gestaltung des Nachteilsausgleiches geschieht individuell im Dialog und ist befristet.
VBECK's – Beratung für Studierende
Die Beratung erfolgt durch die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (VBECKS): www.fh-aachen.de/vbecks
DIgitale Barrierefreiheit an der FH Aachen | PDF-Folder